Folgeschäden vermeiden – versäumte Schulimpfungen nachholen

Handhabung in Österreich je nach Bundesland und Schultyp verschieden – Eltern sollten Rücksprache mit Kinderärzt*in halten

Wien, 29. April 2021. Laut öster­rei­chi­schem Impf­plan sind vie­le wich­ti­ge Imp­fun­gen im Pflicht­schul­al­ter vor­ge­se­hen. Aus gutem Grund sind die meis­ten auch im kos­ten­frei­en Kin­der­impf­pro­gramm ent­hal­ten. Dazu gehö­ren die 4‑fach-Imp­fung gegen Diph­the­rie, Teta­nus, Keuch­hus­ten und Kin­der­läh­mung, aber auch jene gegen Hepa­ti­tis B, HPV und Menin­go­kok­ken ACWY. Je nach Bun­des­land und Schul­typ fällt die Durch­füh­rung die­ser Imp­fun­gen in den Schu­len aber unter­schied­lich aus. Das war schon vor der Pan­de­mie so, zeigt sich aber jetzt umso mehr. Ein Groß­teil der Schulimp­fun­gen sind im letz­ten Schul­jahr aus­ge­fal­len oder ver­scho­ben wor­den. Ob und wie sie nach­ge­holt wer­den sol­len, ist groß­teils noch unklar. Expert*innen for­dern nun auch die Eltern auf, den Impf­pass ihrer Kin­der che­cken zu las­sen und wenn nötig Imp­fun­gen vom* von der Kinderärzt*in oder in öffent­li­chen Impf­stel­len nach­ho­len zu las­sen.

Schulimp­fun­gen als nie­der­schwel­li­ger Impf­zu­gang

„Schulimp­fun­gen sind ein wich­ti­ger Hebel, um jun­ge Men­schen zwi­schen dem Klein­kind- und dem Erwach­se­nen­al­ter so umfas­send und so nie­der­schwel­lig wie mög­lich zu errei­chen“, erläu­tert MR Dr. Rudolf Schmitz­ber­ger, Lei­ter des Refe­rats für Impfan­ge­le­gen­hei­ten der Öster­rei­chi­schen Ärz­te­kam­mer. So wür­den die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen gegen Diph­the­rie, Teta­nus (Wund­starr­krampf), Per­tus­sis (Keuch­hus­ten) und Polio (Kin­der­läh­mung) übli­cher­wei­se in der zwei­ten oder drit­ten Klas­se Volks­schu­le ver­ab­reicht. „Einen hohen Stel­len­wert in der Prä­ven­ti­on hat aber auch die Menin­go­kok­ken-Imp­fung“, so Schmitz­ber­ger. „Sie schützt vor wich­ti­gen Erre­gern der bak­te­ri­el­len Gehirn­haut­ent­zün­dung. Die­se Imp­fung wird zwi­schen dem 10. und 13. Lebens­jahr ange­bo­ten und soll­te unbe­dingt wahr­ge­nom­men wer­den.“

HPV-Imp­fung recht­zei­tig durch­füh­ren

Auch die HPV-Imp­fung müs­se recht­zei­tig durch­ge­führt wer­den. „Am bes­ten schon in der vier­ten Klas­se Volks­schu­le“, ergänzt Prof. Dr. Elmar Jou­ra von der Uni­ver­si­täts­kli­nik für Frau­en­heil­kun­de an der Med­Uni Wien und begrün­det dies auch sogleich: „Bei Kin­dern fällt die Immun­ant­wort stär­ker aus und die Anti­kör­per­spie­gel sind höher. Daher brau­chen Kin­der auch nur zwei statt drei Teil­imp­fun­gen wie es bei Erwach­se­nen not­wen­dig ist. Ein wei­te­rer Vor­teil der Kin­der­imp­fung ist, dass man damit bereits der ers­ten Infek­ti­on mit dem HP-Virus zuvor­kom­men kann.“ Es sei die ein­fachs­te Art, Krebs zu ver­hin­dern. Wären aus­rei­chend vie­le Men­schen gegen HPV geimpft, wür­den eini­ge Krebs­ar­ten nur noch sel­ten vor­kom­men. Die HPV-Imp­fung sei für Buben ent­ge­gen man­cher Annah­men genau­so wich­tig wie für Mäd­chen, so Jou­ra. Jun­ge Män­ner erkrank­ten zum Bei­spiel häu­fi­ger an Geni­tal­war­zen, aber auch an bestimm­ten Krebs­er­kran­kun­gen wie Rachen­kar­zi­no­men.

Unein­heit­li­che Schulimp­fun­gen

All die­se Imp­fun­gen wer­den übli­cher­wei­se über­wie­gend in der Schu­le durch­ge­führt. „Doch auch schon vor der Coro­na-Pan­de­mie war die Impf-Situa­ti­on in den Schu­len in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern divers“, berich­tet Mag.a Sig­rid Has­lin­ger, Vize­prä­si­den­tin des ÖVIH. „Jedes Bun­des­land orga­ni­siert die Schul-Imp­fun­gen ein wenig anders: In man­chen Bun­des­län­dern imp­fen Amtsärzt*innen in den Pflicht­schu­len, in ande­ren Schulärzt*innen oder dele­gier­te Impfärzt*innen, in eini­gen Schu­len fin­det auf­grund viel­schich­ti­ger Her­aus­for­de­run­gen gar kei­ne Imp­fung statt.“ „Für vie­le Eltern ist es aber eine Erleich­te­rung, wenn Kin­der in den Pflicht­schu­len direkt am Schul­stand­ort geimpft wer­den kön­nen“, berich­tet die Vor­sit­zen­de des Dach­ver­ban­des der Eltern­bän­de der Pflicht­schu­len Öster­reichs Ing.in M. Eve­lyn Komet­ter, solan­ge die Imp­fun­gen frei­wil­lig sei­en. Um sich für oder gegen die Imp­fung ihrer Kin­der ent­schei­den zu kön­nen, sei jedoch eine aus­rei­chen­de Auf­klä­rung der Eltern kurz vor der geplan­ten Imp­fung wich­tig. Der­zeit fin­de die­se aber nur sel­ten so statt wie es wün­schens­wert wäre.

„Die Pan­de­mie hat die Situa­ti­on in den Schu­len natür­lich ver­schärft. Durch die Schul­schlie­ßun­gen oder den Schicht­be­trieb war es teil­wei­se gar nicht mög­lich, Imp­fun­gen an den Schu­len zu orga­ni­sie­ren“, fügt Has­lin­ger hin­zu. Das zei­gen auch die Zah­len. „Die abge­ru­fe­nen Impf­do­sen betra­gen teil­wei­se nur noch deut­lich weni­ger als die Hälf­te des Jah­res 2019“, sagt Schmitz­ber­ger. „Von den bereit­ge­stell­ten HPV-Dosen sind nur 45 %, von den Hepa­ti­tis-B-Dosen 40 % und von den Menin­go­kok­ken-Dosen 39 % im Ver­gleich zu 2019 ver­wen­det wor­den.“

Jedes Bun­des­land sei bemüht, Alter­na­ti­ven zum Nach­ho­len der ver­pass­ten Imp­fun­gen anzu­bie­ten, so Has­lin­ger. Teil­wei­se wür­de es auch noch gelin­gen, Imp­fun­gen an den öffent­li­chen Pflicht­schu­len im lau­fen­den Som­mer­se­mes­ter durch­zu­füh­ren. Das wünscht sich auch Eltern­ver­tre­te­rin Komet­ter. Vor­aus­set­zung dafür wäre aus ihrer Sicht ein Eltern­brief mit Infor­ma­tio­nen zu den nach­zu­ho­len­den Imp­fun­gen, am bes­ten gleich gekop­pelt mit den ent­spre­chen­den Ter­mi­nen.

Unein­heit­li­che Schulimp­fun­gen

All die­se Imp­fun­gen wer­den übli­cher­wei­se über­wie­gend in der Schu­le durch­ge­führt. „Doch auch schon vor der Coro­na-Pan­de­mie war die Impf-Situa­ti­on in den Schu­len in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern divers“, berich­tet Mag.a Sig­rid Has­lin­ger, Vize­prä­si­den­tin des ÖVIH. „Jedes Bun­des­land orga­ni­siert die Schul-Imp­fun­gen ein wenig anders: In man­chen Bun­des­län­dern imp­fen Amtsärzt*innen in den Pflicht­schu­len, in ande­ren Schulärzt*innen oder dele­gier­te Impfärzt*innen, in eini­gen Schu­len fin­det auf­grund viel­schich­ti­ger Her­aus­for­de­run­gen gar kei­ne Imp­fung statt.“ „Für vie­le Eltern ist es aber eine Erleich­te­rung, wenn Kin­der in den Pflicht­schu­len direkt am Schul­stand­ort geimpft wer­den kön­nen“, berich­tet die Vor­sit­zen­de des Dach­ver­ban­des der Eltern­bän­de der Pflicht­schu­len Öster­reichs Ing.in M. Eve­lyn Komet­ter, solan­ge die Imp­fun­gen frei­wil­lig sei­en. Um sich für oder gegen die Imp­fung ihrer Kin­der ent­schei­den zu kön­nen, sei jedoch eine aus­rei­chen­de Auf­klä­rung der Eltern kurz vor der geplan­ten Imp­fung wich­tig. Der­zeit fin­de die­se aber nur sel­ten so statt wie es wün­schens­wert wäre.

Ein­brü­che bei Durch­imp­fungs­ra­ten kom­pen­sie­ren

„Zusätz­lich ist es ent­schei­dend, dass Eltern gemein­sam mit den Kinderärzt*innen und Hausärzt*innen den Impf­sta­tus über­prü­fen und etwa­ige ver­pass­te Imp­fun­gen iden­ti­fi­zie­ren und die Nach­imp­fung in die Wege lei­ten“, betont Has­lin­ger und fügt hin­zu: „Um hier zu unter­stüt­zen, hat der ÖVIH die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten dafür in einem Facts­heet zusam­men­ge­tra­gen.“ Wich­tig sei das Zusam­men­spiel zwi­schen Schu­len, Impf­stel­len und Ordi­na­tio­nen, um die Aus­fäl­le im Schulimpf­pro­gramm zu kom­pen­sie­ren, betont auch Schmitz­ber­ger.

Logis­ti­sche Hür­den im Schul­arzt­sys­tem besei­ti­gen

Die Schulärzt*innen müss­ten nach Auf­nah­me des Regel­be­trie­bes aus Sicht von Schmitz­ber­ger auch noch für die Bedeu­tung der Masern-Mumps-Röteln-Imp­fung und der FSME-Imp­fung sen­si­bi­li­sie­ren. Bei bei­den Krank­hei­ten fürch­tet er einen Anstieg der Fall­zah­len nach oder sogar noch wäh­rend der Pan­de­mie, wenn nicht aktiv gegen­ge­steu­ert wür­de. Er betont: „Die öster­rei­chi­schen Schulärzt*innen sind hoch­mo­ti­viert zu imp­fen. Es bestehen aber auch ohne Pan­de­mie immer noch logis­ti­sche Hür­den, die es zu besei­ti­gen gilt. Hier wäre noch ein rie­si­ges Poten­zi­al vor­han­den, was die gene­rel­le Erhö­hung der Impf­ra­ten betrifft.“

Logis­ti­sche Hür­den im Schul­arzt­sys­tem besei­ti­gen

Das Facts­heet des ÖVIH zu den Schulimp­fun­gen ist unter fol­gen­dem Link abruf­bar:
https://web.oevih.at/wp-content/uploads/2021/04/OeVIH-21_Factsheet-Schulimpfung_2804.pdf

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