Impfvorsorge bei den FrauenärztInnen

Spezieller Frauenimpfplan informiert über Impfungen für Frauen in jeder Altersstufe

Wien, 23. April 2020. Anläss­lich der Euro­päi­schen Impf­wo­che. Ende 2017 hat die ESI­DOG-Öster­reich (Euro­pean Socie­ty for Infec­tious Dise­a­ses in Obste­trics and Gynae­co­lo­gy) auf Basis des öster­rei­chi­schen Impf­plans erst­mals einen Impf­plan spe­zi­ell für Frau­en, mit einem Schwer­punkt auf Imp­fun­gen in der Schwan­ger­schaft, her­aus­ge­ge­ben. Nun folgt das Update, in dem auf Imp­fun­gen für Frau­en in allen Alters­grup­pen ein­ge­gan­gen wird. Die Frau­en­ärz­tin oder der Frau­en­arzt soll damit zur Vor­sor­ge­me­di­zi­ne­rin bezie­hungs­wei­se zum Vor­sor­ge­me­di­zi­ner auch für Impf­fra­gen wer­den. Der neue Frau­en­impf­plan liegt ab sofort bei allen Frau­en­ärz­tin­nen und Frau­en­ärz­ten auf und ist online unter https://www.esidog.at/impfplan-fuer-frauen/ abruf­bar. Die ESIDOG rät allen Frau­en, jeden Besuch bei der Frau­en­ärz­tin oder beim Frau­en­arzt zu einem Gespräch über not­wen­di­ge Imp­fun­gen zu nüt­zen. Das gilt auch und beson­ders jetzt, wenn nach den ers­ten Ein­schrän­kun­gen auf­grund der Coro­na-Kri­se wie­der Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen bei der Frau­en­ärz­tin oder dem Frau­en­arzt durch­ge­führt wer­den kön­nen. Eine tele­fo­ni­sche Abstim­mung über die rich­ti­ge Vor­gangs­wei­se wird emp­foh­len.

Impf­de­fi­zi­te erken­nen
Imp­fen betrifft alle Alters­grup­pen in unter­schied­li­cher Wei­se. Den­noch ist das Wis­sen dar­über oft nicht aus­rei­chend. „Jun­ge Frau­en den­ken oft nicht an Imp­fun­gen, weil ihnen gar nicht bewusst ist, dass sie nach den Schulimp­fun­gen die bestehen­den Imp­fun­gen auch auf­fri­schen las­sen müs­sen“, erläu­tert Univ. Prof. Dr. Her­bert Kiss, Prä­si­dent der ESIDOG. „Und älte­ren Frau­en ist oft nicht bekannt, dass die Impf­abstän­de ab 60 kür­zer wer­den. Manch­mal glau­ben sie sogar, dass sie sich gar nicht mehr imp­fen las­sen müs­sen.“ Eines eint jedoch alle Alters­grup­pen. Die aller­meis­ten Frau­en gehen regel­mä­ßig zur Frau­en­ärz­tin oder zum Frau­en­arzt, vor allem jun­ge Frau­en sehen ihre Gynä­ko­lo­gin oder ihren Gynä­ko­lo­gen häu­fi­ger als ihre Haus­ärz­tin bezie­hungs­wie­se ihren Haus­arzt. „Durch den regel­mä­ßi­gen Krebs­ab­strich ist die Frau­en­ärz­tin oder der Frau­en­arzt schon jetzt in der Vor­sor­ge tätig, auf­grund der HPV-Imp­fung, die im jun­gen Erwach­se­nen­al­ter meist von der Frau­en­ärz­tin oder dem Frau­en­arzt ver­ab­reicht wird, ist auch die Impf­be­ra­tung bereits eta­bliert. Die­se wol­len wir nun for­cie­ren“, so Kiss.

Beson­ders wich­tig: Imp­fen vor der Schwan­ger­schaft
Der Frau­en­impf­plan ent­hält für jun­ge Frau­en im gebär­fä­hi­gen Alter neben den Basis­imp­fun­gen auch eine Lis­te an poten­zi­el­len Nach­holimp­fun­gen. Dazu gehö­ren unter ande­rem Imp­fun­gen gegen HPV, Menin­go­kok­ken oder FSME.
Wenn eine Frau eine Schwan­ger­schaft plant, soll­te sie sich recht­zei­tig von ihrer Frau­en­ärz­tin oder ihrem Frau­en­arzt zu den not­wen­di­gen Imp­fun­gen bera­ten las­sen. Emp­foh­len sind in die­ser Pha­se Imp­fun­gen gegen Vari­zel­len (Feucht­blat­tern, sofern die Erkran­kung nicht durch­ge­macht wur­de), Masern-Mumps-Röteln (kos­ten­frei) und Hepa­ti­tis B. Die letz­ten bei­den soll­ten laut öster­rei­chi­schem Kin­der­impf­pro­gramm bei jun­gen Frau­en bereits durch­ge­führt wor­den sein. Feucht­blat­tern und Röteln kön­nen wäh­rend der Schwan­ger­schaft schwe­re Fol­gen für das unge­bo­re­ne Kind haben und soll­ten daher unter allen Umstän­den ver­mie­den wer­den. Bei Hepa­ti­tis B besteht die Gefahr einer Über­tra­gung von der Mut­ter auf das Neu­ge­bo­re­ne, wenn die Mut­ter mit Hepa­ti­tis B infi­ziert ist.

Influ­en­za und Per­tus­sis-Imp­fun­gen wäh­rend der Schwan­ger­schaft drin­gend emp­foh­len
Aber auch in der Schwan­ger­schaft selbst spielt Imp­fen eine ganz wich­ti­ge Rol­le. „Schwan­ge­re gehö­ren zum Bei­spiel zu den Risi­ko­grup­pen für beson­ders schwe­re Influ­en­za-Ver­läu­fe“, erklärt Kiss. Daher wird die Imp­fung mit dem inak­ti­vier­ten und gut ver­träg­li­chen Impf­stoff vor und wäh­rend der Influ­en­za-Sai­son emp­foh­len. Sie kann in jedem Sta­di­um der Schwan­ger­schaft, vor­zugs­wei­se im zwei­ten oder drit­ten Schwan­ger­schafts­drit­tel gege­ben wer­den. Aber nicht nur die Frau selbst pro­fi­tiert. Auch das Neu­ge­bo­re­ne erhält durch die Imp­fung der Mut­ter in der Schwan­ger­schaft einen soge­nann­ten „Nest­schutz“ für etwa sechs Mona­te, indem die Anti­kör­per der Mut­ter im letz­ten Schwan­ger­schafts­drit­tel auf das Unge­bo­re­ne und durch das Stil­len über­tra­gen wer­den. Die­ser ist auch erfor­der­lich, da für Säug­lin­ge und klei­ne Kin­der eine Influ­en­za-Erkran­kung sehr schwer­wie­gend sein kann und über­durch­schnitt­lich oft mit einem Spi­tals­auf­ent­halt endet.
Neu ist, dass die Per­tus­sis (Keuchhusten)-Impfung nun in jeder Schwan­ger­schaft unab­hän­gig vom Zeit­punkt der letz­ten Keuch­hus­ten-Imp­fung emp­foh­len wird. Denn: Auch Per­tus­sis ist eine Erkran­kung, die für Säug­lin­ge sehr ernst ver­lau­fen kann. Die Imp­fung der Mut­ter zwi­schen der 27. und 36. Schwan­ger­schafts­wo­che ist daher essen­zi­ell. Dabei wer­den wie bei der Influ­en­za-Imp­fung hohe Anti­kör­per­spie­gel auf das Kind über­tra­gen, die dann das Neu­ge­bo­re­ne nach der Geburt sechs Mona­te schüt­zen bis es die regu­lär emp­foh­le­ne Sechs­fach-Imp­fung erhält.

Zusätz­li­che Imp­fun­gen ab der Meno­pau­se
Erst ab der Meno­pau­se bezie­hungs­wei­se ab dem 60. Lebens­jahr sieht der Impf­plan fol­gen­de zusätz­li­che Imp­fun­gen vor: Pneu­mo­kok­ken und Her­pes Zos­ter. Die Influ­en­za-Imp­fung wird bereits davor unab­hän­gig vom Alter emp­foh­len, ab der Meno­pau­se aber umso mehr. Gynä­ko­lo­ge und Impf­spe­zia­list Kiss ergänzt: „Gleich­zei­tig dür­fen aber auch alle ande­ren Imp­fun­gen nicht ver­nach­läs­sigt wer­den. Beson­ders wich­tig zu beach­ten ist, dass ab dem 60. Lebens­jahr häu­fi­ger auf­ge­frischt wer­den muss und die Impf­abstän­de kür­zer sind.“

Frau­en­ärz­tin­nen und ‑ärz­te als Lebens- und Impf­be­glei­te­rIn­nen
„Jedes Arzt­ge­spräch, egal in wel­chem Lebens­al­ter, soll­te laut WHO zu einem Gespräch über Imp­fun­gen genützt wer­den“, betont ESI­DOG-Prä­si­dent Kiss. „Als Gynä­ko­lo­gIn­nen beglei­ten wir Frau­en in allen Lebens­pha­sen und sind daher idea­le Ansprech­part­ne­rIn­nen auch fürs Imp­fen. Als ESIDOG emp­feh­len wir jeder Frau, sich aktiv von ihrer Frau­en­ärz­tin oder ihrem Frau­en­arzt bera­ten zu las­sen.“
Der Frau­en­impf­plan liegt in allen frau­en­ärzt­li­chen Pra­xen auf. Wer sich selbst schon vor­ab infor­mie­ren möch­te, fin­det ihn auch online unter https://www.esidog.at/impfplan-fuer-frauen/ zum Down­load.
Wich­tig: Um die Sicher­heit von allen Pati­en­tIn­nen und des medi­zi­ni­schen Per­so­nals zu gewähr­leis­ten, ist eine vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Abspra­che bezüg­lich Ter­min, Vor­gangs­wei­se und/oder Ver­ab­rei­chung der not­wen­di­gen Imp­fun­gen unbe­dingt erfor­der­lich.

Rück­fra­ge­hin­weis:

Mag.a Uta Mül­ler-Car­stan­jen
FINE FACTS Health Com­mu­ni­ca­ti­on
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Kon­takt ÖVIH:
Mag.a Renée Gal­lo-Dani­el
Prä­si­den­tin des Öster­rei­chi­schen Ver­ban­des der Impf­stoff­her­stel­ler
Mobil: +43 664 544 62 90
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